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Hinweisgebermeldestelle

Hinweisgebermeldestelle

Whistleblowing („Hinweise geben“) ist für uns ein wichtiger Baustein, um die Integrität unseres Unternehmens zu wahren und Sie bestmöglich vor Missständen zu schützen. Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen und Missständen innerhalb unseres Unternehmens.

Für die Optimal Gebäudeservice GmbH ist es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten werden. Konform zum Hinweisgeberschutzgesetz haben wir deshalb eine Hinweisgebermeldestelle eingerichtet. Wir bietet Hinweisgebern die Möglichkeit über vier verschiedene Kanäle Meldungen einzureichen.

Folgende Meldekanäle werden Ihnen zur Verfügung gestellt:

E-Mail: hinweisgeberschutz@hvh-recht.de
Post: Rechtsanwalt Patrick von Haacke, Parkallee 117, 28209 Bremen

oder Sie nutzen für die Kontaktaufnahme unser folgendes Formular: